Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

„Mietstudio-Oberhausen“ arbeitet ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen Widerspruchs seitens „Mietstudio-Oberhausen“ bedarf es insoweit nicht.
Termin- und Preisabsprachen im Rahmen der Vertragsverhandlungen sind ausschließlich mit der Geschäftsleitung vom „Mietstudio-Oberhausen“ zu treffen. Erteilte Aufträge werden rechtswirksam durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens „Mietstudio-Oberhausen“.
Die Preisliste vom „Mietstudio-Oberhausen“ ist wesentlicher Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der von beiden Vertragsteilen unterzeichneten Schriftform.
Foto-Shootings mit Minderjährigen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten, sowie einer volljährigen Begleitung.
Je nach Shooting-Art ist die Volljährigkeit durch einen gültigen Personalausweis zu belegen.

§ 2 Inanspruchnahme der Räume und der Technischen Einrichtung

„Mietstudio-Oberhausen“ vermietet an die Auftraggeber die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten für die dort festgelegte Dauer.
Das Recht zur Nutzung steht ausschließlich dem Auftraggeber zu; Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.
Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räume auf Rechnung des Auftraggebers aufgeräumt, gereinigt, in den ursprünglichen Zustand versetzt und soweit nicht anders möglich, die Aufnahmenflächen weiß zurückgestrichen.
Leistungsort für alle vom „Mietstudio-Oberhausen“ zu erbringenden Leistungen ist der Betriebssitz an der oben genannten Adresse in Oberhausen. Der Auftraggeber hat sich bei der Übernahme von ordnungsgemäßer Beschaffenheit der übernommenen Gegenstände sowie des Zubehörs sowie der Räumlichkeiten zu überzeugen. Rügt er etwaige Mängel oder Fehlbestände nicht unmittelbar bei Empfang, so gilt die Ordnungsmäßigkeit als von Ihm anerkannt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren. Er ist nicht befugt, Sie an Dritte weiterzuvermieten oder zu überlassen.
Die vom „Mietstudio-Oberhausen“ angemieteten Gegenstände dürfen nicht verändert und eigenständig oder durch Dritte repariert werden. Bei Verwendung außerhalb des Studios werden alle Gegenstände nur gegen zu quittierenden Lieferschein überlassen. Die Kosten erforderlich werdender Transporte und Transportrisiken trägt der Auftraggeber.

§ 3 Inanspruchnahme von Arbeitskräften

Die Inanspruchnahme von natürlichen Dienstleistungen und von übernommenen Gegenständen des „Mietstudio-Oberhausen“ erfolgt nach Absprache.

§ 4 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen

Die Strom- und Heizkostenberechnung sowie etwaiger sonstiger Nebenkosten erfolgt gemäß Preisliste und Vertrag.

§ 5 Haftung des Auftraggebers und Versicherung

Die Gefahr für die Mietsache und übernommenen Gegenstände geht mit der Leistung an den Auftraggeber über. Ebenso trägt er die Transport- und Versandgefahr, auch dann, wenn Transport und Versand durch oder im Auftrag vom „Mietstudio-Oberhausen“ durchgeführt werden.
Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden die in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Studiobenutzung stehen. Ist durch Verursachung des Auftraggebers das Studio oder Geräte nicht weiterbenutzbar, so haftet der Auftraggeber für die, aus dem Betrieb oder Ausfall resultierenden Kosten.
Der Auftraggeber ist dem „Mietstudio-Oberhausen“ für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.
Während der Mietzeit notwendige Reparaturen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dieser hat vor allem während der Mietzeit auftretende Schäden dem „Mietstudio-Oberhausen“ unverzüglich zu melden.
Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl von „Mietstudio-Oberhausen“ entweder vom Auftraggeber auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Auftraggeber zum Tagespreis in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietsache und alle übernommenen Gegenstände gegen alle Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen oder dem Einzelvertrag „Mietstudio-Oberhausen“ gegenüber einzustehen haben, ausreichend zu versichern, insbesondere das Haftpflichtrisiko gegenüber allen mitwirkenden Personen.

§ 6 Haftung des „Mietstudio-Oberhausen„

Der Auftraggeber übernimmt das Studio und die sonstigen studiotechnischen Einrichtungen, Geräte, Maschinen und dergleichen in dem Zustand, indem sie sich bei Übergabe befinden.
„Mietstudio-Oberhausen“ übernimmt keine Haftung für den Fall, das dem Auftraggeber oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden, gleich welcher Art, entstehen.
Der Auftraggeber gewährleistet keine illegalen, verbotenen und sonst irgendwie mit dem Gesetzt in Konflikt tretenden Aufnahmen zu produzieren. Der Auftraggeber haftet eigens für seine Produktionen, und befreit „Mietstudio-Oberhausen“ von jeglicher Haftung.

§ 7 Rechnungs- und Zahlungsbedingungen

Rechnungen gelten nach Ablauf einer Frist von 5 Tagen nach Rechnungsdatum als anerkannt. Durch die Reklamation von Rechnungen wird in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge aufgeschoben.
Alle Zahlungen sind, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, porto- und spesenfrei innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum in den Geschäftsräumen von „Mietstudio-Oberhausen“ zu leisten oder auf das, in der Rechnung angegebenen Konto zu überweisen.
Werden Zahlungen nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum geleistet, so hat der Auftraggeber den geschuldeten Betrag mit 3 % p.a. über dem jeweiligen Landeszentralbank-Diskontsatz zu verzinsen. Soweit das „Mietstudio-Oberhausen“ einen höheren Verzugsschaden nachweist, ist es berechtigt diesen geltend zu machen. Weitergehende Rechte, die „Mietstudio-Oberhausen“ wegen Verzuges zustehen, bleiben unberührt. Das Recht auf Aufrechnung und Zurückbehaltung seitens des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 8 Verschwiegenheitsklausel

Alle Vertragspartner verpflichten sich, über die getroffenen Vereinbarungen der geschlossenen Verträge, insbesondere etwaiger Sonderpreise und Rabatte (ausgenommen sind Stellen, denen sie dazu gesetzliche verpflichtet sind), Stillschweigen zu bewahren.

§ 9 Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Ingo Eickelkamp, Gigant Musik e.K., sowie dem „Mietstudio-Oberhausen“ und dem Mieter bzw. Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
Im kaufmännischen Verkehr ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für sich alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten Oberhausen.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bedingung durch eine wirksame, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt, zu ersetzen.
Handschriftlich abgeänderte Vereinbarungen sind unwirksam!

Stand: 24.05.2022

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